Verkehrsrecht

Heublein, Stolze & Bürner
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Verkehrsrecht

Ein Unfall ist schnell passiert.

Aber die Abwicklung -auch eines an sich einfachen- Unfalls kann sich lange hinziehen und erfordert genaue fachliche Kenntnisse. Frau Rechtsanwältin Heublein ist seit fast 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig; der Kanzleigründer Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Heublein bereits seit mehreren Jahrzehnten.

Aufgrund seiner besonderen Kompetenz wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Heublein in den Fachausschuss für Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer München berufen. Er ist einer der ersten Anwälte, der die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht im Kammerbezirk München führen durfte.

Die Kanzlei Heublein & Heublein hat langjährige Erfahrung mit der Vertretung von namhaften Versicherern, genauso wie mit der Vertretung von Privatpersonen und der Durchsetzung deren Forderungen beim Unfallgegner.

Auch auf dem Gebiet der Abwicklung von Personenschäden und hier wiederum insbesondere auf dem Gebiet der HWS-Verletzungen kennen wir uns bestens aus. Mit Frau Rechtsanwältin Stolze verfügt die Kanzlei auch über eine Fachanwältin für Medizinrecht, so dass ein Personenschaden von unserem Team aus jeder Sicht kompetent beurteilt und somit bestmöglich für den Mandanten abgewickelt wird.

Egal also, ob es sich um die Abwicklung eines einfachen Blechschaden handelt oder ob Sie Fragen zum Nutzungsausfall, zum Sachverständigengutachten, zu Mietwagenkosten haben oder ob Sie Schmerzensgeld wegen einem Personenschaden geltend machen möchten : Sie sind bei uns immer an der richtigen Adresse.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch kompetent bei Fragen rund um das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, also beispielsweise wenn ein Fahrverbot droht oder wenn Sie Fragen zu Ihrem Punktestand in Flensburg haben.

Wir sind der Ansicht, dass, egal ob bei einem kleinen oder einem großen Unfall jeder zu seinem Recht kommen soll und bieten hierfür die bestmögliche Vertretung.