Heublein, Stolze & Bürner
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwältin Annett Stolze berät Sie als Patienten in allen Fragen rund um die medizinische Behandlung. Hierunter fallen Angelegenheiten in Bezug auf
Auch Fragen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Pflegeversicherung gehören zum Beratungsfeld.
Schildern Sie uns Ihren Fall mit Hilfe des Patientenfragebogens. Ein erstes orientierendes Beratungsgespräch erfolgt dann kostenlos.
In medizinrechtlichen Fragen berät und vertritt Rechtsanwältin Annett Stolze niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Angehörigen sonstiger Heilberufe und Heilhilfsberufe bei Praxisverkauf, Praxisübernahme, Erteilung und Entzug der Zulassung, Gebührenrecht, Honorarverteilung und Disziplinarrecht.
Rechtsanwältin Annett Stolze regelt die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, wozu zum Beispiel der Belegarztvertrag, Chefarztvertrag, Kooperationsvertrag zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, Praxiskaufvertrag, Praxismietvertrag, Praxisarbeitsvertrag und Kooperationsvertrag für Praxisgemeinschaften zu zählen sind.
Neuhauser Str. 3 80331 München
Tel.: 089/231146-0
Fax: 089/23114646
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E-Mail Adressen
Kanzlei Heublein : info@dr-heublein.de
RAin Stolze : zentrale@ra-stolze.de
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