Medizinrecht

Heublein, Stolze & Bürner
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Medizinrecht

Für Patienten

Rechtsanwältin Annett Stolze berät Sie als Patienten in allen Fragen rund um die medizinische Behandlung. Hierunter fallen Angelegenheiten in Bezug auf

  • Vertragsabschluss
  • Behandlung einschließlich ärztlicher Behandlungsfehler und damit einhergehender Schadensersatzforderungen
  • sowie Abrechnungen und Abwicklungen mit privaten und gesetzlichen Versicherungen

Auch Fragen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Pflegeversicherung gehören zum Beratungsfeld.

Schildern Sie uns Ihren Fall mit Hilfe des Patientenfragebogens. Ein erstes orientierendes Beratungsgespräch erfolgt dann kostenlos.