Versicherungsrecht

Heublein, Stolze & Bürner
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Versicherungsrecht

Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit namhaften Versicherern auf dem Gebiet des Rechts der Pflichtversicherung, der Kaskoversicherung und der allgemeinen Haftpflichtversicherung verfügen die Rechtsanwälte der Kanzlei auch über vertiefte Kenntnisse im Versicherungsrecht. So steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Heublein für sämtliche Fragen rund um die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung zur Verfügung.

Frau Rechtsanwältin Stolze steht Ihnen darüber hinaus bei Fragen auf dem gesamten Gebiet der Personenversicherung zur Verfügung. Hierzu zählen die Kranken- und Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und insbesondere die Berufsunfähigkeits­versicherung.

Auch die Überprüfung und Verfolgung von internen Regressansprüchen wird von uns zuverlässig erledigt.