HWS - Verletzungen - häufige Fälle -
Dr. Axel Heublein - Argumente zum KFZ-Recht ©
HWS - Schleudertrauma
Kaum ein Wort wird so falsch gebraucht wie der Begriff HWS - Schleudertrauma. Man liest vor allem in Klagen und Aufsätzen immer wieder, dass der oder die Verletze ein HWS - Schleudertrauma erlitten habe. Bezeichnen
derweise hört damit auch die Beschreibung der Verletzung/en auf und man schildert ausführlich die Behandlung dieses "Schleudertraumas". Besonders bedauerlich ist es, dass man diesen Begriff zuweilen auch in ärztlichen Berichten liest. Tatsächlich handelt es sich nicht um ein Verletzungsbild, sondern um die Beschreibung eines Unfallmechanismus.
Aus einem Gutachten der berufsgen. Unfallklinik Murnau vom Dezember 1999.
".. ganz allgemein ist festzustellen, dass die Beschreibung (gemeint ist HWS - Schleudertrauma) eines wohl definierten Unfallmechanismus als Diagnose fälschlicherweise verwendet wird. Dieser Begriff ist zur Definition eines Körperschadens nicht geeignet, weil es zu einer Vermischung von Unfallmechanismus und Verletzungserfolg kommt, was keineswegs unproblematisch ist" (hwsdefinition)
Nackenkopfbeschwerden
Aus
einem Gutachten Dr. Kleinschmidt 1997:
" Nacken-Kopfbeschwerden können aus einer Vielzahl unterschiedlicher Ursachen entstehen, zu niedriger Blutdruck. Auch stereotype Kopf-Oberkörperhaltungen, wie man es bei Schreibpersonal sehr oft findet, führen geradezu regelhaft zu schmerzhaften Nackenmuskelverspannungen mit Kopfschmerzen bis hin zum migräneartigen Typ."
Aus einem Gutachten der Universität Heidelberg 1998, (hwsmattern.rtf)
"Das Problem bei der Zuordnung solcher Beschwerden bei
einem Unfallereignis liegt darin, dass derartige Beschwerden auch aus
anderen Anlässen, beispielsweise bei sportlicher Betätigung, bei Zug
gegen die Halswirbelsäule oder auch bei schlechtem Liegen während
des Schlafes zustande kommen und einige Tage Schmerzen bereiten können.
Zweifel an der Unfallkausalität sind darin zu sehen, dass Verzögerungen
von 1 bis 2 m/sec im Quadrat am Fahrzeug in der Größenordnung alltäglicher
Belastungen liegen. Es ist höchst zweifelhaft, ob eine solche
Fahrzeugschwerpunktverzögerung am Kopf überhaupt wahrgenommen wird, wenn sich
der Insasse passiv verhält" (Unterstreichung nicht im
Original).
Muskelhartspann, Steilstellung, Bewegungseinschränkung der
HWS usw.
Aus
einem Gutachten Universität Erlangen-Nürnberg, April 1999
(hwsbetz.rtf)
"Krankheitswertige Beschwerden im Sinne einer HWS - Distorsion sind Folge einer akuten
traumatischen Belastung der Halswirbelsäule, die bedingt wird durch eine abrupte Relativbewgung zwischen Schädel und Rumpf. Abhängig von der Anstoßkonstellation wird der Rumpf beschleunigt - bei der Heckkollision z. B. über den Kontakt mit dem Fahrersitz nach vorne -, wo hingegen der Schädel aufgrund der ihm eigenen Massenträgheit zunächst an der ursprünglichen Position zu verharren sucht und zeitlich etwas verzögert folgt. Ist diese Relativbewegung zwischen Schädel und Rumpf entsprechend ausgeprägt, so kommt es zu Scherkräften zwischen den Wirbelkörper, die gege- benenfalls zu Irritationen u. a. der Nackenmuskulatur bzw. zu anderen typischen Beschwerden führen können.Die Problematik der Begutachtung sog. HWS-Distorsionstraumata
liegt darin, dass bei den "leichteren" Ausprägungsgraden objektiv fassbare
Befunde wie z. B. röntgenologische Veränderungen fehlen. so handelt es sich -
dies sollte leicht nachvollziehbar sein - bei der Angabe von Schmerzhaftigkeit
ausschließlich um subjektive Angaben des Betroffenen. Auch die
"Feststellung" eines Muskelhartspanns unterliegt der subjektiven
Bewertung der Untersucher, genauso wie die einer Beweglichkeitseinschränkung der Halswirbelsäule, die vom
Untersuchten theoretisch durchaus aktiv mitgestaltet werden kann. Auch die
vielfach von behandelnden Ärzten angegebene Steilstellung der Halswirbelsäule
ist kein objektiver Beleg für eine traumatische Einwirkung gegen die HWS, da
derartige HWS-Befunde auch in einem hohen Prozentsatz nicht verunfallter
Individuen festgestellt werden können.
Zusätzlich kompliziert wird die
Begutachtung dadurch, daß vergleichbare Beschwerden auch unfallunabhängig
infolge von Belastungen des alltäglichen Lebens auftreten können. Aus den
genannten Gründen muss zur objektiven Beurteilung eines eventuell gegebenen
Kausalzusammenhangs zwischen einem Unfallereignis und einem geltend
gemachten - und in der Regel nicht objektivierbaren - Beschwerdebild auf einen
nachprüfbaren Parameter zurückgegriffen werden. Da die krankheitswertige
Symptomatik hervorgerufen wird durch die Relativbewegung zwischen Schädel und
Rumpf und deren Dynamik wiederum bestimmt wird von der anstoßbedingten
Geschwindigkeitsänderung, die das betroffene Kfz im Rahmen des gegenständlichen
Unfalls erfährt, hat sich diese Größe als biomechanisch einzig relevanter
Parameter herausgebildet.
Nach Durchführung zahlreicher Untersuchungen wie auch unter
Einbeziehung sog. Realunfälle hat sich bei der unerwarteten Heckkollision ein
Grenzwert von ca. 13 km/h herausgebildet, ab welchem leichte Beschwerden im
Sinne einer HWS-Distorsion frühestens auftreten können, aber keinesfalls
auftreten müssen.
Bei der erwarteten Kollision, bei welcher infolge der visuellen Wahrnehmbarkeit des unmittelbar bevorstehenden Unfallereignisses eine unwillkürliche, reaktive Anspannung der Muskulatur und damit auch eine Stabilisierung der Halswirbelsäule auftritt, wird dieser Grenzwert deutlich höher, nämlich mit ca. 20 km/h angegeben. Bei Abfassung der genannten Grenzwerte wurden Faktoren wie z. B. ungünstige Kopf- und Sitzposition wie auch leichte degenerative Vorschädigungen der Halswirbelsäule bereits berücksichtigt "
Code:hwsbeschwerden.htm Letzte Bearbeitung: 19.02.2006 21:24
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