Heublein & Heublein

               Rechtsanwälte 

                                             der  Bundesrepublik Deutschland*

         80331 München, Neuhauser Str. 3

 

  

 Telefon: 089 / 23 11 46 0                  Fax: 089 / 23 11 46 46                       E-mail: info@dr-heublein.de

                                                                                                                                                       

 

*Weitere Hinweise gemäß dem Teledienstgesetz: Siehe unten

Dr. Axel Heublein - Stefanie Heublein – Annett Stolze   Rechtsanwälte

 

 



 

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         Letzte Bearbeitung:

  19.02.2006 18:49  

 

 

 

 

 Wir begrüßen Sie auf unserer Homepage

Sollten Sie uns bewusst aufgesucht haben, dann hoffen wir, Ihnen einige Informationen über unsere Kanzlei, den Tätigkeitsbereich und den erzielten Ergebnissen geben zu können. Vielleicht helfen Ihnen unsere Erfahrungen bei Ihrer alltäglichen Arbeit. Wir würden uns darüber freuen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, dann melden Sie sich bei uns. 

Es ist selbstverständlich, dass wir uns bei der Zusammenstellung unserer Homepage die größte Mühe geben. Trotzdem sind wir nicht unfehlbar. Wir können daher keine irgendwie geartete Haftung übernehmen. Sie haben sicherlich Verständnis dafür.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei wurde von Dr. Heublein 1972 in München gegründet. Seit 1975 betreute Dr. Heublein auch die Kanzlei von Herr Rechtsanwalt Dr. Seidl, nachdem  Dr. Seidl zu diesem Zeitpunkt zum Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Justiz ernannt worden war. Wenig später wurde Dr. Seidl dann bayerischer Innenminister. Dr. Seidl hatte sich nach dem Kriege einen Namen u. a. als Strafverteidiger gemacht und war bis zum Tode für Rudolf Hess als dessen Verteidiger tätig. Dr. Seidl starb 1993.

1999 trat Frau Rechtsanwältin Stefanie Heublein in die äußere Sozietät ein. Frau Rechtsanwältin Schaller gehört im Rahmen einer Bürogemeinschaft zum Team.

Wir sind Mitglieder verschiedener Organisationen; gehören aber keinem "Kanzleiverbund" oder einer überörtlichen Sozietät an. Wir haben in den wichtigsten Orten, wo wir tätig sind, unsere Korrespondenzanwälte und sind damit bisher sehr gut gefahren. 

                    Tätigkeitsbereiche               

Der Hauptschwerpunkt der Kanzlei lag zunächst im Strafrecht. Dr. Heublein war Mitbegründer des Vereins Deutscher Strafverteidiger. Mit der Zeit kam dann als weiterer Schwerpunkt das Zivilrecht hinzu.  

Nachdem die Kanzlei namhafte deutsche Versicherungen vertritt, liegt ein Hauptschwerpunkt im Bereich des zivilen Verkehrsrecht. Dr. Heublein ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Hier setzen wir uns mit allen aktuellen Fragen auseinander. Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist der Bereich der Bagatellrechtsprechung. In der Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung wurde von uns  die Theorie vom Einfachschaden entwickelt, die die Bagatellrechtsprechung ablösen soll. Der Begriff "Einfachschaden" setzt sich bei den Versicherungsgesellschaften langsam durch. Auch in der Rechtsprechung fand er bereits Eingang.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Familienrecht, das von Frau Rechtsanwältin Stefanie Heublein betreut wird. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das zivile Verkehrsrecht.

Selbstverständlich beschäftigen wir uns auch mit Rechtsprobleme aus anderen Rechtsgebieten; insbesondere dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Arbeitsrecht, soweit dies angesichts unserer Mandanten aus der Wirtschaft notwendig ist.

 

Berufrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:

Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte; die Fachan  waltsordnung; die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung; die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.

          Zuständige Rechtsanwaltskammer ist München!

          Den Gesetzestext dieser Normen finden sie bei http:/www.brak.de/

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